VFDB OV Z91 Collmberg Sachsen

Es stellt sich vor …

4m Band in DL freigegeben

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Hallo liebe Funkfreunde,

seid dem 02. Juli ist auch in DL der Sendebetrieb auf 4m 70 Mhz vorläufig erlaubt, im folgenden dazu die Amtsblattmitteilung der Behörde als TXT und am Ende als PDF download.

Viel Spass und DX auf dem neuen Band  wünscht DJ9ZZZ Thomas.

73 AWDH

Mitteilung Nr. 502/2014
Amateurfunkdienst; befristeter Zugang im Frequenzbereich 70,00–70,03 MHz

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,00 – 70,03 MHz ab sofort bis zum 31. August 2014 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen geduldet.

Nutzungsbestimmungen:

Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen.

Zugelassene Sendearten:

Alle Sendearten

Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung:

12 kHz

Maximale Strahlungsleistung:

25 Watt EIRP

Antennenpolarisation:

horizontal

Andere Funkdienste dürfen nicht gestört werden. Die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelleZwecke zwingend erforderlich ist. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen müssen hingenommen werden. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach §13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Für den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen über den Funkbetrieb mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,00 – 70,03 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden insofern Anwendung.

Mitteilung Nr 5022014 befristet 70MHz

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