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Es stellt sich vor …

Funken im Auto trotz Handyverbot

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Hallo liebe Funkfreunde,

der DARC empfiehlt für Mobil im Auto arbeitende Funkamateure das folgende PDF als Ausdruck im Auto mitzuführen! Weiterhin ist auch die Lizenzurkunde mitzuführen.
In dem PDF geht es im Wesentlichen darum, dass im Unterschied zum Handy telefonieren, das Funken im Allgemeinen (Betriebsfunk, CB, Amateurfunk etc.) im Kfz ausdrücklich erlaubt ist! Solch ein Papier vermeidet unter Umständen weiteren Ärger bei einer Kontrolle durch die Polizei. Denn hat man erst einmal durch einen eventuell nicht richtig informierten Polizisten eine Anzeige erhalten, bleibt in der Regel nur der Rechtsweg um die Sache wieder aus der Welt zu schaffen. Dies sollte nach derzeitiger Rechtsprechung auch kein Problem sein, aber die Zeit und die Kosten für einen Anwalt etc. stehen dann ersteinmal im Raum. Mit anderen Worten, könnte solch ein Ausduck (Kosten ca. 6 Cent), im Zweifel deutlich von Vorteil sein und tut niemandem weh. Zumal seid 1. Mai 2014 ein neues strengeres Punktesystem in Kraft getreten ist.

Vielleicht wird man dadurch auch einmal zum Freund und Helfer für den Polizisten.

Herzlichen Dank an Roland DL1LQR für die Information.

Jurist_Handyverbot

73 de DJ9ZZZ Thomas

p.s. mein Ausdruck liegt schon im Handschuhfach!

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